Spanien-DNV: selbst, Gestoría, Anwalt oder nur Einreichung?
Sind Ihre Unterlagen für den Aufenthalt als digitaler Nomade in Spanien fertig, aber Sie haben kein elektronisches Zertifikat? Spain Visa Submit kann Ihren Antrag mit unserem Zertifikat und Ihrer Vollmacht bei der UGE unterschreiben und einreichen. Spain Visa Submit berechnet für die technische Einreichung 80 € pro antragstellender Person.
Offizielle Quellen: UGE-CE · Sede electrónica · UGE — Solicitudes · UGE — Documentación · UGE — FAQ
Geprüft am:
Spain Visa Submit ist ein technischer Einreichungsdienst, keine Anwaltskanzlei. Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung und prüft weder Anspruchsvoraussetzungen noch die Richtigkeit von Unterlagen.
Unser Service: Sie bereiten vor, wir reichen ein
Sie stellen das vollständige vorbereitete Paket bereit und unterschreiben die begrenzte Vollmacht, die Sie in Ihrem Konto herunterladen. Wir unterschreiben die elektronische Einreichung mit unserem eigenen Zertifikat, senden sie an die UGE und übermitteln den offiziellen Einreichungsnachweis. Sie müssen kein Zertifikat beschaffen und kein persönliches Zertifikat oder Passwort weitergeben.
Selbst einreichen: wenn der Zugang schon besteht
Die UGE verlangt für die Online-Einreichung ein elektronisches Zertifikat. Selbst einreichen können Sie, wenn Sie bereits einen geeigneten Signaturzugang haben und den gesamten Ablauf einschließlich Einreichung, Gebührenzahlung und Benachrichtigungen betreuen können.
Gestoría: Verwaltungshilfe nach Vereinbarung
Eine Gestoría hilft bei Verwaltungsverfahren. Fragen Sie, welche Aufgaben bei Vorbereitung, Einreichung und Nachbetreuung enthalten sind, wer unterschreibt und wer Benachrichtigungen prüft. Der Umfang richtet sich nach Ihrer Vereinbarung mit dem Anbieter.
Anwalt: rechtliche Prüfung und Vorbereitung
Wenn Sie Ihre Voraussetzungen prüfen oder den rechtlichen Teil Ihres Antrags vorbereiten müssen, suchen Sie rechtliche Hilfe. Ein requerimiento ist eine Aufforderung der UGE, zusätzliche Unterlagen einzureichen. Rechtsberatung oder das Verfassen einer Antwort erfordert eine gesonderte Vereinbarung mit einer qualifizierten Fachperson.
Amtliche Gebühr und optionale Zahlungshilfe
Die amtliche Gebühr fällt zusätzlich zur technischen Einreichung an. Planen Sie ca. 74 € pro Person ein. Der genaue Betrag steht im offiziellen Formular Modelo 790-038 und kann sich ändern. Wenn Sie unsere Zahlungshilfe wählen, zahlen wir die Gebühr ohne Aufpreis für Sie. Einreichung und amtliche Gebühr stehen als getrennte Positionen in einer EUR-Zahlung über Stripe Checkout. Bei bereits bezahlter Gebühr reichen Sie den Zahlungsnachweis ein.
Häufige Fragen
Was umfasst der Einreichungsservice?
Wir unterschreiben den elektronischen Antrag, reichen Ihre fertigen Unterlagen bei der UGE ein und senden Ihnen den offiziellen Nachweis. Rechtsberatung, Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit, Übersetzung, Apostille, Termine für die Aufenthaltskarte TIE und das Verfassen von Antworten auf Nachforderungen sind nicht enthalten.
Wie hoch ist die amtliche Gebühr, und können Sie diese für mich zahlen?
Planen Sie ca. 74 € pro Person zusätzlich zu 80 € für die Einreichung ein. Für die optionale Zahlungshilfe berechnen wir nichts zusätzlich: Sie zahlen uns die amtliche Gebühr zusammen mit der Einreichung, einzeln aufgeführt in derselben EUR-Zahlung über Stripe Checkout. Haben Sie schon bezahlt, reichen Sie den Nachweis ein.