Wie Sie Ihr Einreisedatum in Spanien ohne Passstempel nachweisen
Seit dem 10. April 2026 erfasst das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) Einreisen für Kurzaufenthalte digital, und Pässe werden nicht mehr gestempelt. Kommen Sie aus einem anderen Schengen-Staat nach Spanien und haben Sie keine spanische Aufenthaltserlaubnis, müssen Sie bei der Polizei eine declaración de entrada (Einreiseerklärung) abgeben, entweder bei der Ankunft oder innerhalb von drei Tagen auf einer beliebigen Wache der Policía Nacional. Bewahren Sie auch Bordkarten und Tickets auf. Spain Visa Submit reicht fertige Anträge aus Spanien für 80 € pro Person ein.
Offizielle Quellen: EU — Entry/Exit System · EU — Check how long you can stay · Ministerio del Interior — EES · BOE — Real Decreto 1155/2024, arts. 12–13 · UGE — Documentación · Sede electrónica
Geprüft am:
Spain Visa Submit ist ein technischer Einreichungsdienst, keine Anwaltskanzlei. Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung und prüft weder Anspruchsvoraussetzungen noch die Richtigkeit von Unterlagen.
Das EES hat die Stempel ersetzt
Das EES ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb. Laut spanischem Innenministerium entfällt das manuelle Stempeln, sobald das System voll in Betrieb ist. An der Schengen-Außengrenze erfassen die Beamten Ihr Gesichtsbild und Ihre Fingerabdrücke in einer digitalen Akte, und laut EU wird Ihr Pass nicht gestempelt. Auch Artikel 12.4 des Königlichen Dekrets 1155/2024 sieht vor, dass die Registrierung im EES den Einreisestempel ersetzt. Sind Sie vor dem 10. April 2026 eingereist, ist der Stempel in Ihrem Pass möglicherweise der einzige Nachweis dieser Einreise.
Einreise aus einem anderen Schengen-Staat
Zwischen Schengen-Staaten gibt es keine Grenzkontrollen. Fliegen Sie zum Beispiel aus Frankreich oder Deutschland ein, erfasst also keine Grenzkontrolle Ihre Ankunft in Spanien. Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1155/2024: Nicht-EU-Staatsangehörige, die aus einem Schengen-Staat nach Spanien einreisen und keine spanische Aufenthaltserlaubnis haben, müssen ihre Einreise persönlich bei der spanischen Polizei melden. Geschieht das nicht bei der Einreise, muss es „en el plazo de tres días“ (innerhalb von drei Tagen) auf einer beliebigen Wache der Policía Nacional nachgeholt werden. Staatsangehörige von Andorra, Monaco und San Marino sind ausgenommen. Das offizielle Formular verweist auf Artikel 14 des Dekrets, der Text im BOE regelt diese Pflicht dagegen in Artikel 13. Geben Sie die Erklärung so früh wie möglich ab: Eine offizielle Regel, wie die drei Tage gezählt werden, haben wir nicht gefunden.
Was Sie als Nachweis aufbewahren sollten
Fehlt Ihr EES-Eintrag, können Sie nach EU-Recht die Vermutung, Sie hätten die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten, mit glaubhaften Nachweisen wie Fahr- oder Flugtickets widerlegen (Schengener Grenzkodex, Artikel 12). Bewahren Sie Bordkarten, Tickets, die declaración de entrada, falls Sie eine abgegeben haben, und Buchungsbestätigungen auf. Das offizielle Tool der EU zeigt, wie viele Tage Ihnen im 90/180-Tage-Zeitraum noch bleiben. Zeiten im Schengen-Raum, die vor dem 10. April 2026 begonnen haben, berücksichtigt es nicht.
Was die UGE verlangt
Die Unterlagenliste der UGE verlangt eine lesbare Kopie des gesamten Reisepasses, alle Seiten. Offizielle Hinweise der UGE, wie sich das Einreisedatum seit dem Start des EES nachweisen lässt, haben wir nicht gefunden. Sie haben das Recht, Ihre eigenen EES-Daten bei jedem Schengen-Staat anzufordern, und dieser muss innerhalb von 45 Tagen antworten (Verordnung 2017/2226, Artikel 52). Ob die UGE diese Auskunft akzeptiert, ist aber nicht bekannt. Wenn es in Ihrem Fall auf das Einreisedatum ankommt, fragen Sie eine qualifizierte Fachperson, welche Nachweise Sie beilegen sollten.
Für wen das EES nicht gilt
Das EES gilt nicht für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt. Sobald Sie Ihre spanische Erlaubnis und die TIE-Karte haben, werden Ihre Grenzübertritte nicht im EES erfasst.
Häufige Fragen
Wird mein Pass bei der Einreise nach Spanien gestempelt?
An der Schengen-Außengrenze seit dem 10. April 2026 nicht mehr. Ihre Einreise wird stattdessen im EU-Einreise-/Ausreisesystem erfasst.
Brauche ich eine declaración de entrada, wenn ich aus einem anderen Schengen-Staat nach Spanien geflogen bin?
Ja, wenn Sie keine EU-Staatsangehörigkeit und keine spanische Aufenthaltserlaubnis haben. Geben Sie die Erklärung bei der Ankunft oder innerhalb von drei Tagen auf einer beliebigen Wache der Policía Nacional ab (Königliches Dekret 1155/2024, Artikel 13).
Womit kann ich nachweisen, wann ich angekommen bin?
Mit Bordkarten, Tickets und der declaración de entrada. Nach EU-Recht gelten Fahr- und Flugtickets als glaubhafter Nachweis für die Daten eines Aufenthalts.
Akzeptiert die UGE einen Screenshot des EES-Tools?
Das sagt keine offizielle Quelle. Die Liste der UGE verlangt eine vollständige Kopie Ihres Reisepasses. Fragen Sie eine qualifizierte Fachperson, wenn Ihr Einreisedatum unklar ist.