Kann meine Familie mit mir die spanische Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden beantragen?
Ja. Nach Artikel 62.4 des Gesetzes 14/2013 können Ihr Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder, volljährige Kinder, die finanziell von Ihnen abhängig sind, und finanziell abhängige Eltern zusammen mit Ihnen oder später einen Antrag stellen. Beantragen sie gleichzeitig, entscheidet die UGE über alle Anträge zusammen. Jedes Familienmitglied reicht einen eigenen Antrag ein (Formular MI-F) und zahlt seine eigene Gebühr. 2026 steigt das geforderte Einkommen für das erste Familienmitglied um 915,75 € im Monat und für jedes weitere um 305,25 €. Spain Visa Submit reicht den Antrag jedes Familienmitglieds für 80 € ein.
Offizielle Quellen: BOE — Ley 14/2013, art. 62 · UGE — Documentación familiares · UGE — Documentación · BOE — Real Decreto 126/2026 (SMI 2026) · Plataforma ONE — Residencia para nómadas digitales · Sede electrónica
Geprüft am:
Spain Visa Submit ist ein technischer Einreichungsdienst, keine Anwaltskanzlei. Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung und prüft weder Anspruchsvoraussetzungen noch die Richtigkeit von Unterlagen.
Wer mitkommen kann
Artikel 62.4 des Gesetzes 14/2013 nennt den Ehepartner oder eine Person in einer vergleichbaren Beziehung, minderjährige Kinder, volljährige Kinder, die finanziell von Ihnen abhängig sind und keine eigene Familie gegründet haben, sowie finanziell abhängige Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern). Sie können „conjunta y simultánea o sucesivamente“ beantragen, also zusammen mit Ihnen oder später. Stellen sie den Antrag gleichzeitig mit Ihnen, wird über die Anträge zur selben Zeit entschieden.
So werden die Anträge eingereicht
Laut Plataforma ONE füllen Sie für jedes Familienmitglied das Formular für Familienangehörige (MI-F) aus und reichen es zusammen mit Ihrem Antrag ein. Beantragt ein Familienmitglied später, kann es den Antrag selbst einreichen. Jedes Familienmitglied ist eine eigene antragstellende Person, mit eigener Verwaltungsgebühr (Modelo 790-038) und eigener Entscheidung.
Einkommen für die Familie 2026
Die UGE verlangt vom Hauptantragsteller 200 % des Mindestlohns (SMI) pro Monat. Für eine Familie kommen mindestens 75 % des SMI für das erste Familienmitglied und 25 % für jedes weitere hinzu. Mit dem SMI 2026 von 1.221 € im Monat (Königliches Dekret 126/2026) sind das 2.442 € für Sie allein, 3.357,75 € mit einem Familienmitglied und 3.663 € mit zwei. Spanische Konsulate veröffentlichen dieselben Beträge, auf volle Euro gerundet. Die Beträge sind brutto. Beantragt die Familie zusammen mit Ihnen, muss Ihr Einkommen für alle reichen.
Unterlagen für Familienangehörige laut UGE
Eine vollständige Kopie des Reisepasses, der Gebührennachweis und ein Nachweis der familiären Beziehung. Für Ehepartner die Heiratsurkunde. Für nicht eingetragene Partner mindestens ein Jahr Zusammenleben, belegt durch mindestens zwei Nachweise wie ein gemeinsames Bankkonto, die Meldung (empadronamiento) unter derselben Adresse oder einen gemeinsamen Mietvertrag. Für Kinder die Geburtsurkunde und, wenn ein minderjähriges Kind nicht das gemeinsame Kind beider Partner ist, die notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils. Volljährige Kinder von 18 bis 25 Jahren müssen nachweisen, dass sie kein eigenes Einkommen haben, ledig sind und studieren oder Arbeit suchen. Für abhängige Eltern ist der Nachweis einer tatsächlichen finanziellen Unterstützung über mindestens ein Jahr nötig. Bei Eltern über 80 wird die Abhängigkeit vermutet. Ausländische öffentliche Urkunden brauchen eine beeidigte Übersetzung ins Spanische und eine Apostille oder Legalisation.
Krankenversicherung und Führungszeugnis
Familienangehörige brauchen eine in Spanien gültige Krankenversicherung ohne Zuzahlungen und ohne Wartezeiten, es sei denn, sie sind über Ihre spanische Sozialversicherung mitversichert. Ein Partner, dessen Partnerschaft nicht in einem öffentlichen Register eingetragen ist, kann nicht mitversichert werden und braucht eine private Versicherung. Erwachsene legen Führungszeugnisse für die letzten zwei Jahre und eine Eigenerklärung für fünf Jahre vor. Kinder unter 18 brauchen keine.
Familienpaket über Spain Visa Submit einreichen
Sie können die Unterlagen der ganzen Familie in einem Kundenkonto hochladen. Jedes Familienmitglied ist eine eigene antragstellende Person zu 80 € und erhält eine eigene amtliche Eingangsbestätigung.
Häufige Fragen
Kann mein unverheirateter Partner mit mir den Antrag stellen?
Ja, als Person in einer vergleichbaren Beziehung. Ist die Partnerschaft nicht eingetragen, verlangt die UGE einen Nachweis über mindestens ein Jahr Zusammenleben, es sei denn, Sie haben gemeinsame Kinder.
Kann meine Familie den Antrag stellen, nachdem ich die Erlaubnis habe?
Ja. Artikel 62.4 des Gesetzes 14/2013 erlaubt Familienangehörigen, den Antrag später zu stellen. Dann weisen Sie mit Gehaltsabrechnungen oder Rechnungen der drei vorangegangenen Monate und Bankbescheinigungen nach, dass Ihr Einkommen für sie reicht.
Wie viel Einkommen brauche ich mit Ehepartner und einem Kind?
3.663 € brutto im Monat im Jahr 2026: 2.442 € für Sie, 915,75 € für das erste und 305,25 € für das zweite Familienmitglied.
Darf mein Ehepartner in Spanien arbeiten?
Laut UGE ja: Diese Aufenthaltserlaubnisse berechtigen ohne Einschränkungen zum Aufenthalt und zur Arbeit, angestellt oder selbstständig.
Zahlt jedes Familienmitglied separat?
Ja. Jedes Familienmitglied ist eine eigene antragstellende Person mit eigener Verwaltungsgebühr. Spain Visa Submit berechnet 80 € pro Person.