Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden: Voraussetzungen und Einreichung ohne Zertifikat
Die Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden, oft „digitales Nomadenvisum“ genannt, beantragen Sie online bei der UGE-CE, während Sie sich rechtmäßig in Spanien aufhalten. Laut Plataforma ONE gilt sie 3 Jahre, und die kürzeste Bearbeitungszeit beträgt 20 Arbeitstage. Wenn Ihre Unterlagen bereitliegen und nur das spanische digitale Zertifikat fehlt, übernimmt Spain Visa Submit die Einreichung: mit Ihrer schriftlichen Vollmacht, für 80 € pro Person.
Geprüft am:
Spain Visa Submit ist ein technischer Einreichungsdienst, keine Anwaltskanzlei. Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung und prüft weder Anspruchsvoraussetzungen noch die Richtigkeit von Unterlagen.
Offizielle Informationen zum Verfahren: Aufenthaltsantrag für digitale Nomaden
Inoffizielle Übersetzung aus dem Spanischen durch Spain Visa Submit. Maßgeblich ist allein das spanische Original auf Plataforma ONE.
Worum es geht
Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, wenn sich die antragstellende Person rechtmäßig in Spanien aufhält. Damit erhält sie eine Erlaubnis für 3 Jahre (oder kürzer, je nach vorgelegtem Vertrag, wenn dieser weniger als drei Jahre läuft), um, wenn sie möchte, im gesamten Staatsgebiet zu wohnen und zu arbeiten.
Die im Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung geregelten Aufenthaltsgenehmigungen erleichtern international tätigen Telearbeitenden aus wirtschaftlichem Interesse die Einreise nach Spanien und den Verbleib dort.
- Zuständige Stelle
- Einheit für Großunternehmen und strategische Personengruppen (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos)
- Ungefähre Bearbeitungszeit
- Kürzeste Frist bis zur Entscheidung: 20 Arbeitstage.
Für wen
- Ausländische Staatsangehörige, die für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens eine Arbeits- oder Berufstätigkeit aus der Ferne ausüben wollen, und zwar ausschließlich mit informationstechnischen, telematischen oder Telekommunikationsmitteln.
- Ausländische Staatsangehörige, die als Arbeitnehmer für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens tätig sind.
- Ausländische Staatsangehörige, die auf eigene Rechnung tätig sind (als Selbstständige) und dabei auch für Unternehmen mit Sitz in Spanien arbeiten können, sofern dieser Anteil 20 % ihrer gesamten Tätigkeit nicht übersteigt.
Unterlagen
- Kopie des vollständigen Reisepasses oder gültigen Reisedokuments (alle Seiten).
- Nachweis über die gezahlte Gebühr (Modelo 790 038); geht die Zahlung nicht aus dem Modelo 790 selbst hervor, ist zusätzlich der Zahlungsbeleg beizufügen.
- Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Monaten ein Arbeits- bzw. Berufsverhältnis mit dem oder den ausländischen Unternehmen besteht, für die die Person tätig ist.
- Nachweis, dass das ausländische Unternehmen bzw. die Unternehmensgruppe, mit dem bzw. der das Arbeits- oder Berufsverhältnis besteht, seit mindestens einem Jahr tatsächlich und ununterbrochen tätig ist.
- Schreiben des ausländischen Unternehmens, das die Telearbeit von Spanien aus genehmigt und Stellenprofil, Gehalt, Bedingungen und sonstige Modalitäten belegt, unter denen die berufliche Tätigkeit aus der Ferne ausgeübt wird.
- Kopie des für die Stelle relevanten Abschlusses oder gegebenenfalls eine ihn ersetzende Mindesterfahrung in Funktionen, die der vorgesehenen Stelle vergleichbar sind.
- Bescheinigung über den Sozialversicherungsschutz (wenn mit dem Herkunftsland ein Abkommen besteht) oder Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung; dabei sind mindestens der Antrag auf Registrierung des ausländischen Unternehmens bei der Sozialversicherung und die Zusage nachzuweisen, die Anmeldung nach Erteilung der Genehmigung und vor Arbeitsbeginn vorzunehmen.
- Aktuelles Führungszeugnis aus dem Land oder den Ländern, in denen die Person in den letzten zwei Jahren gelebt hat. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in den letzten 5 Jahren keine Vorstrafen bestanden (dies gilt nicht für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Aufenthalts in Spanien von mehr als 6 Monaten, die dieses Dokument bereits für diese Genehmigung vorgelegt haben).
Allgemeine Voraussetzungen
- Das ausgefüllte Antragsformular.
- Kopie des vollständigen Reisepasses oder gültigen Reisedokuments, gegebenenfalls auch der Familienangehörigen.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für sich und die Familienangehörigen für die Dauer des Aufenthalts in Spanien.
- Eine öffentliche oder private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherungsunternehmen, es sei denn, die Person wird eine Tätigkeit ausüben, durch die sie im Nationalen Gesundheitssystem versichert ist.
- Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr.
- Befindet sich die antragstellende Person bei Antragstellung bereits in Spanien und verfügt sie über einen Kurzaufenthalt oder einen Studienaufenthalt von weniger als sechs Monaten, muss sie ein Führungszeugnis im Original aus dem Land oder den Ländern vorlegen, in denen sie in den letzten fünf Jahren gelebt hat.
Offizielle Antworten
Wer kann den Antrag einreichen?
Anträge kann die betroffene Person selbst einreichen oder über eine Vertretung einreichen lassen.
Müssen ausländische Dokumente übersetzt und legalisiert vorgelegt werden?
Alle Dokumente müssen ins Spanische übersetzt sein. Ausländische öffentliche Urkunden müssen zusätzlich mit der Apostille nach dem Haager Übereinkommen versehen oder ersatzweise auf diplomatischem Weg legalisiert sein.
Kann der Antrag zur Bearbeitung angenommen werden?
Das Gesetz setzt voraus, dass sich die Person nicht unerlaubt in Spanien aufhält. Diese Voraussetzung muss daher zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein.
Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung verlängert die Gültigkeit des bisherigen Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsstatus der Person, bis über den Antrag entschieden ist.
Quelle: Plataforma ONE, Red.es (one.gob.es/es/tramites/solicitud-de-residencia-para-nomadas-digitales). Wiedergabe gemäß den rechtlichen Hinweisen (Aviso Legal) von Plataforma ONE. Zuletzt am mit der Quelle abgeglichen. Aviso legal
So reichen wir diesen Antrag für Sie ein
Einreichung ohne eigenes Zertifikat
Sie laden Ihre fertigen Unterlagen und die unterschriebene Vollmacht in Ihr Kundenkonto hoch. Wir signieren den Antrag mit unserem eigenen elektronischen Zertifikat, reichen ihn bei der UGE ein und schicken Ihnen die amtliche Eingangsbestätigung mit Registrierungsnummer. Die Einreichung kostet 80 € pro Person.
Familienangehörige
Die Unterlagen der ganzen Familie laden Sie im selben Konto hoch. Jedes Familienmitglied bekommt eine eigene Eingangsbestätigung mit Registrierungsnummer und eigene Statusmeldungen.
Was wir nicht übernehmen
Wir prüfen weder Ihre Voraussetzungen noch Ihre Unterlagen, erstellen keine Dokumente und leisten keine Rechtsberatung. Bereiten Sie alles selbst oder mit einem Anwalt bzw. einer Gestoría vor, bevor Sie uns mit der Einreichung beauftragen.
Häufige Fragen
Können Sie meinen Antrag als digitaler Nomade einreichen, obwohl ich kein digitales Zertifikat habe?
Ja. Wir reichen Ihren fertigen Antrag mit unserem eigenen digitalen Zertifikat ein, gestützt auf Ihre schriftliche Vollmacht. Das kostet 80 € pro Person.
Kann ich den Antrag stellen, während ich in Spanien bin?
Plataforma ONE beschreibt dieses Verfahren für Personen, die sich bei Antragstellung rechtmäßig in Spanien aufhalten. Ob Ihr Aufenthalt diese Bedingung erfüllt, ist eine Rechtsfrage, und das prüfen wir nicht.
Was kostet die Einreichung insgesamt?
Unsere Einreichung kostet 80 € pro Person. Die Verwaltungsgebühr (Modelo 790-038) beträgt ca. 74 € pro Person. Auf Wunsch zahlen wir sie ohne Aufpreis für Sie. Die Gebühr läuft dann über dieselbe Zahlung wie die Einreichung.