Unternehmensinterner Transfer (ICT): UGE-Voraussetzungen und Einreichung
Die Aufenthaltserlaubnis für unternehmensinterne Transfers wird bei der UGE-CE beantragt, während sich die entsandte Person legal in Spanien aufhält. Laut Plataforma ONE gilt die Erlaubnis 3 Jahre; im schnellsten Fall wird nach 20 Arbeitstagen entschieden. Antragsteller ist hier das Unternehmen oder die Einrichtung, für die die entsandte Person arbeiten soll. Sind die Unterlagen komplett, reicht Spain Visa Submit sie mit unserem eigenen Zertifikat und der schriftlichen Vollmacht des Antragstellers für 80 € pro Person ein.
Geprüft am:
Spain Visa Submit ist ein technischer Einreichungsdienst, keine Anwaltskanzlei. Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung und prüft weder Anspruchsvoraussetzungen noch die Richtigkeit von Unterlagen.
Offizielle Informationen zum Verfahren: Aufenthaltsantrag für Arbeitnehmer im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers
Inoffizielle Übersetzung aus dem Spanischen durch Spain Visa Submit. Maßgeblich ist allein das spanische Original auf Plataforma ONE.
Worum es geht
Über dieses Verfahren können Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie sich legal in Spanien aufhalten. Sie erhalten damit eine Erlaubnis für 3 Jahre, um im gesamten Staatsgebiet zu wohnen und, wenn Sie möchten, zu arbeiten.
Die im Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung geregelten Aufenthaltsgenehmigungen erleichtern aus wirtschaftlichem Interesse unter anderem unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern die Einreise nach Spanien und den Verbleib dort.
- Zuständige Stelle
- Einheit für Großunternehmen und strategische Personengruppen (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos)
- Ungefähre Bearbeitungszeit
- Kürzeste Frist bis zur Entscheidung: 20 Arbeitstage.
Für wen
Ausländische Staatsangehörige, die im Rahmen eines Arbeits- oder Berufsverhältnisses oder zur beruflichen Ausbildung mit einem in Spanien oder einem anderen Land niedergelassenen Unternehmen oder einer solchen Unternehmensgruppe nach Spanien entsandt werden, benötigen das der Dauer des Transfers entsprechende Visum sowie eine Aufenthaltsgenehmigung für unternehmensinterne Transfers, die im gesamten Staatsgebiet gilt.
Das spanische Recht sieht für den unternehmensinternen Transfer ausländischer Staatsangehöriger (die nicht Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind) zwei Varianten vor:
- Die Genehmigung für unternehmensinterne Transfers ICT-EU für Führungskräfte, Spezialisten und Trainees.
- Die nationale Genehmigung für unternehmensinterne Transfers in anderen Fällen, zum Beispiel bei der Entsendung von Arbeitnehmern zur Ausführung eines Vertrags (CSS).
Unterlagen
- Original und Kopie des vollständigen Reisepasses.
- Öffentliche oder private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Anbieter.
- Keine Vorstrafen in Spanien und in den Ländern, in denen die Person in den letzten zwei Jahren gelebt hat.
- Unterlagen zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für sich und die Familienangehörigen für die Dauer des Aufenthalts in Spanien.
- Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss oder gegebenenfalls mindestens 3 Jahre vergleichbare Berufserfahrung.
- Unterlagen zum Nachweis eines vorherigen, ununterbrochenen Arbeits- oder Berufsverhältnisses von 3 Monaten mit einem oder mehreren Unternehmen der Gruppe.
- Unterlagen des Unternehmens zum Nachweis des Transfers: Schreiben des ausländischen Unternehmens, auch von der entsandten Person unterschrieben, das den Zweck des Transfers belegt.
Allgemeine Voraussetzungen
- Das ausgefüllte Antragsformular.
- Kopie des vollständigen Reisepasses oder gültigen Reisedokuments, gegebenenfalls auch der Familienangehörigen.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für sich und die Familienangehörigen für die Dauer des Aufenthalts in Spanien; er kann gegebenenfalls über den entsprechenden Arbeitsvertrag oder Unterlagen zu einem Berufs- oder Ausbildungsverhältnis erbracht werden.
- Eine öffentliche oder private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherungsunternehmen, es sei denn, die Person wird eine Tätigkeit ausüben, durch die sie im Nationalen Gesundheitssystem versichert ist. Bei unternehmensinternen Transfers ist, wenn zwischen Spanien und dem Herkunftsland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen besteht, die entsprechende Deckungsbescheinigung vorzulegen; andernfalls ein Dokument des entsendenden Unternehmens, aus dem hervorgeht, wer für die Erfüllung der Sozialversicherungspflichten in Spanien verantwortlich ist. Hinweis: Umfasst das bilaterale Sozialversicherungsabkommen keine Gesundheitsversorgung, ist zusätzlich die eingangs genannte öffentliche oder private Versicherung vorzulegen.
- Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr.
- Befindet sich die antragstellende Person bei Antragstellung bereits in Spanien und verfügt sie über einen Kurzaufenthalt oder einen Studienaufenthalt von weniger als sechs Monaten, muss sie ein Führungszeugnis im Original aus dem Land oder den Ländern vorlegen, in denen sie in den letzten fünf Jahren gelebt hat.
Offizielle Antworten
Wer kann den Antrag einreichen?
Je nach Art der Genehmigung kann Antragsteller sein:
- Bei Erstgenehmigungen:
- Bei Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte, Forschende oder unternehmensinterne Transfers: das Unternehmen oder die Einrichtung, die die Dienste der ausländischen Person benötigt.
Anträge kann die betroffene Person selbst einreichen oder über eine Vertretung einreichen lassen.
Müssen ausländische Dokumente übersetzt und legalisiert vorgelegt werden?
Alle Dokumente müssen ins Spanische übersetzt sein. Ausländische öffentliche Urkunden müssen zusätzlich mit der Apostille nach dem Haager Übereinkommen versehen oder ersatzweise auf diplomatischem Weg legalisiert sein.
Kann der Antrag zur Bearbeitung angenommen werden?
Das Gesetz setzt voraus, dass sich die Person nicht unerlaubt in Spanien aufhält. Diese Voraussetzung muss daher zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein.
Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung verlängert die Gültigkeit des bisherigen Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsstatus der Person, bis über den Antrag entschieden ist.
Quelle: Plataforma ONE, Red.es (one.gob.es/es/tramites/solicitud-de-residencia-de-trabajadores-que-efectuen-movimientos-intraempresariales). Wiedergabe gemäß den rechtlichen Hinweisen (Aviso Legal) von Plataforma ONE. Zuletzt am mit der Quelle abgeglichen. Aviso legal
So reichen wir diesen Antrag für Sie ein
Einreichung mit unserem Zertifikat
Der Antragsteller lädt die vorbereiteten Unterlagen und die unterschriebene Vollmacht in ein Kundenkonto hoch. Wir signieren den Antrag mit unserem eigenen elektronischen Zertifikat, übermitteln ihn an die UGE und stellen die amtliche Eingangsbestätigung mit Registrierungsnummer bereit. Die Einreichung kostet 80 € pro Person.
Familienangehörige
Unterlagen von Familienangehörigen können im selben Konto hochgeladen werden. Jede Person bekommt ihre eigene Eingangsbestätigung mit Registrierungsnummer und eigene Statusmeldungen.
Was wir nicht übernehmen
Wir entscheiden nicht zwischen ICT-EU und nationaler Transfergenehmigung, prüfen weder Voraussetzungen noch Unterlagen und leisten keine Rechtsberatung. Stellen Sie die Unterlagen mit dem Unternehmen oder einem Berater zusammen, bevor Sie uns beauftragen.
Häufige Fragen
Wer unterschreibt die Vollmacht für diesen Antrag?
Laut Plataforma ONE ist bei unternehmensinternen Transfers das Unternehmen oder die Einrichtung Antragsteller, die die Dienste der entsandten Person benötigt. Von diesem Antragsteller kommt auch die Vollmacht für unsere Einreichung.
Entscheiden Sie zwischen ICT-EU und nationaler Transfergenehmigung?
Nein. Die Wahl des Wegs und die Vorbereitung der Unterlagen liegen beim Unternehmen oder einem Berater. Wir reichen die fertigen Unterlagen ein.
Was bekommen wir nach der Einreichung?
Die amtliche UGE-Eingangsbestätigung mit Registrierungsnummer, im Kundenkonto und per E-Mail. Der Preis für die Einreichung: 80 € pro Person.