Hochqualifizierte Fachkräfte und Blaue Karte EU: UGE-Voraussetzungen und Einreichung
Die Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte, auch in der Variante Blaue Karte EU, wird bei der UGE-CE beantragt, während sich die Fachkraft legal in Spanien aufhält. Plataforma ONE nennt eine Gültigkeit von 3 Jahren und eine Bearbeitungszeit ab 20 Arbeitstagen. Den Antrag stellt hier das Unternehmen oder die Einrichtung, für die die Fachkraft tätig werden soll. Liegen die Unterlagen vollständig vor, reicht Spain Visa Submit sie mit unserem eigenen Zertifikat und der schriftlichen Vollmacht des Antragstellers für 80 € pro Person ein.
Geprüft am:
Spain Visa Submit ist ein technischer Einreichungsdienst, keine Anwaltskanzlei. Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung und prüft weder Anspruchsvoraussetzungen noch die Richtigkeit von Unterlagen.
Offizielle Informationen zum Verfahren: Aufenthaltsantrag für hochqualifizierte Fachkräfte
Inoffizielle Übersetzung aus dem Spanischen durch Spain Visa Submit. Maßgeblich ist allein das spanische Original auf Plataforma ONE.
Worum es geht
Über dieses Verfahren können Sie die Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie sich legal in Spanien aufhalten. Sie erhalten damit eine Erlaubnis für 3 Jahre, um, wenn Sie möchten, im gesamten Staatsgebiet zu wohnen und zu arbeiten.
Die im Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung geregelten Aufenthaltsgenehmigungen erleichtern aus wirtschaftlichem Interesse unter anderem hochqualifizierten Fachkräften die Einreise nach Spanien und den Verbleib dort.
- Zuständige Stelle
- Einheit für Großunternehmen und strategische Personengruppen (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos)
- Ungefähre Bearbeitungszeit
- Kürzeste Frist bis zur Entscheidung: 20 Arbeitstage.
Für wen
Ausländische Fachkräfte mit einem Stellenangebot in Spanien für ein Arbeits- oder Berufsverhältnis in einer Führungsposition oder in einer Tätigkeit, die eine Hochschulqualifikation voraussetzt oder für die ausnahmsweise mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden, die als gleichwertig mit dieser Qualifikation gelten können und mit der Tätigkeit zusammenhängen, für deren Ausübung die Genehmigung erteilt wird.
Das spanische Recht sieht zwei Varianten der Genehmigung als hochqualifizierte Fachkraft vor:
- Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte, die Inhaber einer Blauen Karte EU sind (Tätigkeit, die eine Qualifikation aus einem mindestens dreijährigen Hochschulstudium voraussetzt, die mindestens Niveau 2 des Spanischen Qualifikationsrahmens für die Hochschulbildung entspricht, also Niveau 6 des Spanischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen und demselben Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)).
- Nationale Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte (Arbeits- oder Berufstätigkeit, die einen Abschluss voraussetzt, der mindestens Niveau 1 des Spanischen Qualifikationsrahmens für die Hochschulbildung gleichwertig ist, also Niveau 5A des Spanischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen).
Unterlagen
- Kopie der Steuernummer (NIF) des antragstellenden Unternehmens und öffentliche Urkunde, die der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens die Befugnis zur Unterzeichnung der Anträge erteilt, sowie Kopie ihres bzw. seines Ausweisdokuments (DNI, NIE usw.). Wird über eine dritte Person gehandelt, ist deren Bevollmächtigung nachzuweisen.
- Kopie des Arbeitsvertrags oder des Nachweises über das Berufsverhältnis, datiert vor Einreichung des Antrags und von beiden Parteien unterschrieben.
- Stellenprofil mit den Funktionen und Aufgaben, die die Fachkraft übernehmen wird, sowie ihr Lebenslauf und gegebenenfalls ihr Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.
- Je nachdem, auf welchen Fall des Artikels 71 des Gesetzes 14/2013 sich der Antrag stützt:
- Buchstabe a): Unterlagen über die Merkmale des Unternehmens (Zahl der Beschäftigten, Umsatz usw.). Bei KMU ist zum Nachweis der Zugehörigkeit zu einem strategischen Sektor ein Bericht der Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen des Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit vorzulegen.
- Buchstabe b): Bericht der Generaldirektion für Handel und Investitionen (Ministerium für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit), der bestätigt, dass es sich um ein Projekt von allgemeinem Interesse handelt (weitere Informationen zu diesem Bericht erhalten Sie per E-Mail an informacion@icex.es).
- Buchstabe c): Unterlagen, die belegen, dass die Fachkraft einen Hochschul- oder Postgraduiertenabschluss einer renommierten Universität oder Business School besitzt.
- Befindet sich die beschäftigte Person bei Beantragung der Genehmigung bereits in Spanien und verfügt sie über einen Kurzaufenthalt oder einen Studienaufenthalt von weniger als sechs Monaten, muss sie ein Führungszeugnis aus dem Land oder den Ländern vorlegen, in denen sie in den letzten fünf Jahren gelebt hat.
Allgemeine Voraussetzungen
- Das ausgefüllte Antragsformular.
- Kopie des vollständigen Reisepasses oder gültigen Reisedokuments, gegebenenfalls auch der Familienangehörigen.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für sich und die Familienangehörigen für die Dauer des Aufenthalts in Spanien.
- Eine öffentliche oder private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherungsunternehmen, es sei denn, die Person wird eine Tätigkeit ausüben, durch die sie im Nationalen Gesundheitssystem versichert ist.
- Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr.
- Befindet sich die antragstellende Person bei Antragstellung bereits in Spanien und verfügt sie über einen Kurzaufenthalt oder einen Studienaufenthalt von weniger als sechs Monaten, muss sie ein Führungszeugnis im Original aus dem Land oder den Ländern vorlegen, in denen sie in den letzten fünf Jahren gelebt hat.
Offizielle Antworten
Wer kann den Antrag einreichen?
Je nach Art der Genehmigung kann Antragsteller sein:
- Bei Erstgenehmigungen:
- Bei Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte, Forschende oder unternehmensinterne Transfers: das Unternehmen oder die Einrichtung, die die Dienste der ausländischen Person benötigt.
Anträge kann die betroffene Person selbst einreichen oder über eine Vertretung einreichen lassen.
Müssen ausländische Dokumente übersetzt und legalisiert vorgelegt werden?
Alle Dokumente müssen ins Spanische übersetzt sein. Ausländische öffentliche Urkunden müssen zusätzlich mit der Apostille nach dem Haager Übereinkommen versehen oder ersatzweise auf diplomatischem Weg legalisiert sein.
Kann der Antrag zur Bearbeitung angenommen werden?
Das Gesetz setzt voraus, dass sich die Person nicht unerlaubt in Spanien aufhält. Diese Voraussetzung muss daher zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein.
Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung verlängert die Gültigkeit des bisherigen Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsstatus der Person, bis über den Antrag entschieden ist.
Quelle: Plataforma ONE, Red.es (one.gob.es/es/tramites/solicitud-de-residencia-de-profesionales-altamente-cualificados). Wiedergabe gemäß den rechtlichen Hinweisen (Aviso Legal) von Plataforma ONE. Zuletzt am mit der Quelle abgeglichen. Aviso legal
So reichen wir diesen Antrag für Sie ein
Einreichung mit unserem Zertifikat
Der Antragsteller lädt die fertigen Unterlagen und die unterschriebene Vollmacht in ein Kundenkonto hoch. Wir signieren den Antrag mit unserem eigenen elektronischen Zertifikat, reichen ihn bei der UGE ein und senden die amtliche Eingangsbestätigung mit Registrierungsnummer. Die Einreichung kostet 80 € pro Person.
Familienangehörige
Die Unterlagen von Familienangehörigen lassen sich im selben Konto hochladen. Für jede Person gibt es eine eigene Eingangsbestätigung mit Registrierungsnummer und eigene Statusmeldungen.
Was wir nicht übernehmen
Wir entscheiden nicht zwischen Blauer Karte EU und nationaler Erlaubnis, prüfen weder Voraussetzungen noch Unterlagen und leisten keine Rechtsberatung. Bereiten Sie die Unterlagen mit dem Arbeitgeber oder einem Berater vor, bevor Sie uns beauftragen.
Häufige Fragen
Wer unterschreibt die Vollmacht für diesen Antrag?
Laut Plataforma ONE ist bei hochqualifizierten Fachkräften das Unternehmen oder die Einrichtung Antragsteller, die die Dienste der Fachkraft benötigt. Die Vollmacht für unsere Einreichung kommt daher von diesem Antragsteller.
Entscheiden Sie, ob Blaue Karte EU oder nationale Erlaubnis?
Nein. Die Wahl des Wegs und die Vorbereitung der Unterlagen sind Sache des Antragstellers, des Arbeitgebers oder eines Beraters. Wir reichen die fertigen Unterlagen ein.
Was bekommen wir nach der Einreichung?
Die amtliche Eingangsbestätigung der UGE mit Registrierungsnummer, im Kundenkonto und per E-Mail. Die Einreichung kostet 80 € pro Person.